Umweltschutz im Facility Management
Bewahrung unserer Lebensgrundlagen und Abwehr von Rechtsrisiken
Gesellschaftliche Aufgabe
Der Umweltschutz ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 20 a als Staatsziel beschrieben.
Das Umweltbewusstsein und das damit einhergehende Umweltrecht sind relativ neu. Es begann in den 50-er und 60-er Jahren des 20. Jahrhunderts mit Vorschriften zum Schutz der Natur. Wegen des Klimawandels erhielt dieses Thema dann wachsende Aufmerksamkeit. Die nächsten Jahrzehnte werden geprägt werden durch eines der dynamischsten politischen Aktionsvolumina, denn wenn die destruktive Entwicklung des globalen Klimas in diesem Tempo weitergeht, hätte das existenzbedrohende Konsequenzen für die Menschheit auf unserem Planeten.
Politik, Wirtschaft und Privathaushalte sind daher zu einem deutlich nachhaltigeren und konsequenten Umweltschutz gezwungen, mit oder ohne gesetzliche Vorgaben. Das trifft in besonderem Maße auch auf das Facility Management und seine Produkte zu.
Vier Bedingungen lassen den Umweltschutz immer mehr in den Fokus der Menschheit rücken:
die wachsende Weltbevölkerung,
einhergehend mit dem Streben nach möglichst hohem Lebensstandard,
befördert durch wissenschaftlich technischen Fortschritt
bei sich ständig verstärkender Globalisierung.